PROJEKT
BEDINGUNGEN

Kinoton Digital Solutions GmbH

I. Anwendungsbereich

Diese Projektbedingungen sind Bestandteil des Angebotes der Kinoton Digital Solutions GmbH (nachfolgend „KDS“) und gelten neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KDS für alle Leistungen im Zusammenhang mit der vom Kunden beauftragten Montage und Inbetriebnahme des Liefergegenstands.

II. Mitwirkungspflichten des Kunden bei der Montage und Inbetriebnahme

Um die Montage und Inbetriebnahme termingerecht durchführen zu können, hat der Kunde verschiedene, nachfolgend im Einzelnen erläuterte Mitwirkungspflichten.

Sofern der Kunde für die Montage und Inbetriebnahme bauliche und technische Vorbereitungsmaßnahmen durchzuführen hat, wird KDS dem Kunden auf Grundlage zum Beispiel vom Kunden überlassener Planungsunterlagen oder einer Ortsbesichtigung bestimmte Vorgaben machen, die eine Montage und Inbetriebnahme des Liefergegenstands ermöglichen sollen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird hierdurch eine Pflicht von KDS zur Planung nicht begründet.

1. Zugang zum Vorführraum und zum Kinosaal

Der Kunde stellt sicher, dass Montage und Inbetriebnahme an Werktagen (Montag bis Freitag) zu den üblichen Arbeitszeiten (7.00 Uhr bis 18.00 Uhr) ohne Unterbrechung und ohne Wartezeiten durchgeführt werden können; er hat einen stets freien Zugang zum Vorführraum und zum Kinosaal zu ermöglichen.

2. Bereitstellen von Hilfskräften und Spezialgeräten bei der Anlieferung

Der Kunde hat bei Anlieferung des Liefergegenstands rechtzeitig und auf eigene Kosten Hilfskräfte und, sofern erforderlich und vorgegeben, Spezialgeräte für das Abladen und den Transport des Liefergegenstands vom LKW zum Aufstellungsort sowie ggf. Einlagerungsmöglichkeiten (Zwischenlagerung) bereitzustellen.

3. Bereitstellen von Unterkonstruktionen und Öffnungen im Vorführraum

Der Kunde hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass bis zum Montagebeginn evtl. erforderliche bauliche Unterkonstruktionen unter dem Projektor oder dem Pedestal sowie entsprechend große (Kabinenfenster-) Öffnungen im Vorführräum zur Durchlichtprojektion gemäß den Vorgaben von KDS vorhanden sind.

4. Bereitstellen der Elektroinstallation

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bis zum Montagebeginn die erforderliche Elektroinstallation im Vorführraum und im Saal gemäß den Vorgaben von KDS vorhanden ist. Die erforderlichen Elektroinstallationsarbeiten (einschließlich Gestellung des Kabelmaterials und der Abnahme) hat der Kunde auf eigene Kosten durch eine von ihm zu beauftragende Fachfirma planen und ausführen
zu lassen.

5. Bereitstellen von Klimatechnik

Bis zum Montagebeginn hat der Kunde die erforderliche Klimatechnik (Zu-/Abluft, Raumtemperatur) im Vorführraum gemäß den Vorgaben von KDS bereitzustellen. Die erforderlichen Installationsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten durch eine von ihm zu beauftragende Fachfirma ausführen zu lassen.

6. Bauliche Vorbereitungen für Montagen an Decken- und Seitenwänden

Bis zum Montagebeginn hat der Auftraggeber eventuell erforderliche Vorbereitungen im Bereich der Decke oder der Seitenwände, wie z.B. das Öffnen bzw. Schließen der Deckenkonstruktion oder Abnahme der Wandbespannung, bauakustische Maßnahmen etc. gemäß den Vorgaben der KDS zu erbringen. Die erforderlichen Arbeiten und Vorbereitungen einschließlich Stellung des Materials hat der Auftraggeber auf eigene Kosten durch eine von ihm beauftragte Fachfirma ausführen zu lassen.

7. Bereitstellen von Unterkonstruktionen für Bühnenlautsprecher und Surround-Lautsprecher (an Decke und Seitenwänden)

Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten sicherzustellen, dass bis zum Montagebeginn die erforderlichen Unterkonstruktionen für die Aufnahme der Bühnenlautsprecher sowie der Effektlautsprecher an Decke und Seitenwänden gemäß den Planungsvorgaben der KDS sowie z.B. der Firma Dolby (bei Dolby-Atmos®-Installationen) vorhanden sind. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die für eine baurechtliche Abnahme erforderlichen statischen Berechnungen (Prüfstatik) für die Unterkonstruktionen und Befestigungen an der Decke und an den Seitenwänden auf seine Kosten zu sorgen.

8. Gerüstgestellung für Montagen an Decken- und Seitenwänden

Bis zum Montagebeginn hat der Auftraggeber für die Montage und Installation der Lautsprecher ein entsprechend geeignetes und betriebssicheres Gerüst (ggf. auch eine Hebebühne) auf seine Kosten für die Dauer der Montage bereitzustellen.

9. Bereitstellen eines Netzwerks und eines Internetzugangs

Bis zum Montagebeginn hat der Kunde am Aufstellungsort im Vorführraum sowie im Gebäude das erforderliche Netzwerk und einen eigenen Internetzugang für die Datenübertragung (Content/Logfiles) gemäß den Vorgaben von KDS bereitzustellen. Die Netzwerkinstallation (einschließlich Gestellung und Anschluss evtl. erforderlicher Komponenten, Z.B. Serverschrank, KDS-Remote-ServiceBox für Ferndiagnose, Switches, Router, Firewall, Anschlussdosen sowie Verlegung und Beistellung des Kabelmaterials, etc.) hat der Kunde auf eigene Kosten durch eine von ihm zu beauftragende Fachfirma ausführen zu lassen.

10. Bereitstellung von Digitalen Content beim ersten Content-Ladevorgang

Zur Durchführung des 1. Content-Ladevorgangs (Aufspielen des Films) hat der Kunde bis zum Abschluss der Montage Digitalen Content (DCP) auf einer Festplatte sowie den digitalen Schlüssel (KDM) zur Verfügung zu stellen.

11. Gestellung Abfallcontainer

Für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, Bildwänden und/oder Altgeräten stellt der Kunde kino-/bauseitig einen Abfallcontainer auf seine Kosten.

III. Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer II.

Kommt der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer II. nicht nach und entstehen der KDS hierdurch zusätzlich Kosten, bspw. für zusätzliche An- und Abfahrten, so hat der Kunde diese Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. KDS stellt dem Kunden von diesem zu erstattende Zusatzkosten nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung.

IV. Kosten der Montage und Inbetriebnahme sowie des Montagekleinmaterials

  1. Die Abrechnung der Kosten für die Montage und Inbetriebnahme sowie für das Montagekleinmaterial erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand von KDS auf Basis der vom Kunden gegengezeichneten Regieberichte.

  2. Sofern für die Montage und Inbetriebnahme eine Pauschale vereinbart ist, umfasst diese, sofern nicht anders vereinbart, die Arbeitsleistungen.

V. Zusatzleistungen, Erweiterungen / Aufrüstungen / Umbauarbeiten, Kosten

  1. Zusatzleistungen (z. B. Demontage oder Versetzen vorhandener Geräte, Anschluss und Inbetriebnahme von kundeneigenen Geräten, z.B. SAT-Anlage, etc.) sind, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt, nicht im Angebot enthalten. Sie sind ggf. vom Kunden separat zu beauftragen und werden von KDS nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

  2. Ggf. notwendige Erweiterungen / Aufrüstungen / Umbauarbeiten der bestehenden Systeme sind, sofern nicht ausdrücklich aufgeführt, nicht im Angebot enthalten. Sie sind ggf. vom Kunden separat zu beauftragen.

VI. Abnahme (Inbetriebnahme)

Die Systemabnahme erfolgt bei der Inbetriebnahme durch einen zuständigen Techniker von KDS und einen vertretungsberechtigten Mitarbeiter des Kunden.

VII. Sicherheitsrichtlinien für Digital Cinema Projektoren

Der Kunde hat auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheitsrichtlinien, u. a. Gefahrenabstände und Sperrzonen, gemäß den Vorgaben der Gerätehersteller im Saal und/oder Vorführraum umgesetzt und eingehalten werden.

Datum des Inkrafttretens: November 2020

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